Was wir bieten:
Vermittlung im Rahmen der „Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung“
Vermittlung studentischer Aushilfen über die Semesterferien (Juni-August/September) Kurzfristige Beschäftigung/ Saisonbeschäftigung
Arbeitnehmerüberlassung von Hilfskräften an Flughäfen
Infos zur
„Kurzzeitig kontingentierte Beschäftigung“
Neu: Seit dem 1. März 2024 gibt es die „kurzzeitig kontingentierte Beschäftigung“
Dabei kann die Bundesagentur für Arbeit für Staatsangehörige bestimmter Länder eine Arbeitserlaubnis erteilen für Tätigkeiten von bis zu 90 Tagen in 180 Tagen bzw. maximal 8 Monaten; dies setzt gegenwärtig allerdings die Tarifgebundenheit des Unternehmens voraus. Dieses Kontingent gilt für alle Branchen, ausgenommen sind Erntehelfer in der Landwirtschaft.
Bis das Kontingent ausgeschöpft ist, können Personen aus einem Drittstaat für einen begrenzten Zeitraum nach Deutschland einreisen und hier in einem tarifgebundenen Betrieb arbeiten – unabhängig von ihrer beruflichen Qualifikation. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zu Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelszone gehören. Durch die kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung kann Ihr Betrieb kurzfristige Arbeitsspitzen mit zusätzlichem Personal bewältigen. Die Arbeitsspitze muss dabei nicht saisonal bedingt sein.
Für eine kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung muss Ihr Betrieb tarifgebunden sein: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nach geltenden tariflichen Arbeitsbedingungen beschäftigt. Ihr Betrieb muss außerdem die Reisekosten für Hin- und Rückreise der oder des Beschäftigten übernehmen. Ihre oder seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt regelmäßig mindestens 30 Stunden. Ihre oder seine Tätigkeit ist von dem Kontingent der Bundesagentur für Arbeit umfasst und das Kontingent ist nicht ausgeschöpft. Weiterhin muss die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig sein, das heißt, geringfügige Beschäftigungen sind nicht zulässig.
Die Saisonbeschäftigung ist eine Form der geringfügigen Beschäftigung. Sie wird auch als kurzfristige Beschäftigung bezeichnet und eine Form des Minijobs. Sie wird häufig angeboten, wenn in einem Unternehmen saisonbedingt Arbeitsspitzen auftreten. Das ist in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus und der Gastronomie häufig der Fall.